Meine Anwaltsrobe endgültig an den Nagel gehängt habe ich noch nicht.

Zugelassen als Rechtsanwalt seit 1993, Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1996 vertrete ich ausschließlich Arbeitnehmer sowie Betriebs- und Personalräte. Bis Februar 2023 war ich fast 30 Jahre in der Kanzlei für Arbeitsrecht Gnann, Thauer & Kollegen tätig, bin dort aber jetzt ausgeschieden.

Es war Zeit, etwas kürzer zu treten. Die Arbeit als Arbeitsrechtler macht aber immer noch Spaß, so dass ich gelegentlich die Robe doch noch gerne aus dem Schrank hole. Nicht weil sie so schick wäre und sicher auch nicht (nur) deshalb, um seit 2012 ununterbrochen bis heute im Focus auch noch 2024 als einer der bundesweit rund 60 »Top-Anwälte« im Arbeitsrecht genannt zu werden.

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